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Presseforum
Pressemitteilung vom 11.11.2007:

Mitgefangen - mitgehangen?

Gericht
Amtsgericht Mannheim
Termin
13.11.2007, 09:00 Uhr
Vorwurf
Handeltreiben mit Heroin
Die Ehefrau unseres Mandanten wird von der Staatsanwaltschaft Mannheim verdächtigt, seit November 2006 regelmäßig Heroin von auswärtigen Lieferanten angekauft und weitergegeben zu haben. Hierfür existieren Hinweise in Form von überwachten Telefonanrufen zwischen diesen Lieferanten und der Ehefrau.
Allerdings wirft die Staatsanwaltschaft auch unserem Mandanten Handeltreiben mit Heroin vor - obwohl er mit den Lieferanten überhaupt nur wenig und keineswegs über Betäubungsmittel gesprochen hat. Man geht vielmerh davon aus, dass er die Geschäfte seiner Ehefrau gekannt, gebilligt und so tatkräftig unterstützt habe, dass dieses Verhalten eine Anklage wegen täterschaftlichen Handeltreibens rechtfertige. Allerdings bleibt die Staatsanwaltschaft bereits in der Anklageschrift die Antwort schuldig, durch welche Handlungen unser Mandant die Straftaten seiner Ehefrau unterstützt haben soll. Es existieren hierfür auch keine Anhaltspunkte.
Die Verteidigung hatte sich gegen die Eröfnung des Hauptverfahrens gewandt und beantragt, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Letzteres konnte schließlich vor dem Landgericht Mannheim erreicht werden, allerdings hat das Amtsgericht Mannheim das Hauptverfahren erföffnet. Dies bedeutet, dass es von einer gewissen Verurteilungswahrscheinlichkeit aufgrund der vorgelegten Beweise ausgeht - wenngleich sich in diesem Zusammenhang die Frage stellt, welche Beweise das Gericht für diese Bewertung herangezogen hat. Denn unser Mandant taucht während des gesamten Ermittlungsverfahrens fast überhaupt nicht in den AKten auf.
Es wird somit der Hauptverhandlung vorbehalten bleiben, ob es zu einer Verurteilung unseres Mandanten kommen kann. Er selbst wird zu den Vorwürfen schweigen.
 

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