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Presseforum
Pressemitteilung vom 11.11.2007:

Eingeholt von der eigenen Vergangenheit

Gericht
Amtsgericht Mannheim
Termin
12.11.2007, 09:00 Uhr
Vorwurf
Handeltreiben mit Haschisch
Er hatte auf Wunsch seiner Freundin mit dem Kiffen aufgehört und seine Kontakte in die Drogenszene beendet. Kurz danach aber wurde er von der Polizei wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Marihuana festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Vorgeworfen wird ihm das Handeltreiben mit Marihuana mit insgesamt über 10 Kilogramm, wobei die Geschäfte jeweils über mehrere 100 Gramm abgewickelt wurden. Einmal soll es zu einem Kauf von 2 Kilogramm gekommen sein.
Die Gruppe, zu der unser Mandant gehört, hatte sich mit dem Dealen den eigenen Konsum finanziert. Sie alle sind inzwischen angeklagt und zum Teil bereits verurteilt. Sie alle haben umfangreiche Gestädnisse abgelegt und den Namen ihres Lieferanten genannt, der inzwischen ebenfalls in Haft ist.
Dennoch wird das strafrechtliche Nachspiel nicht unbeträchtlich sein. Es muss eine Jugendstrafe erwartet werden, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann und 2 Jahre deutlich übersteigt. Denn die Gesamtmenge, mit der Handel getrieben wurde, rechtfertigt trotz des bisher straffreien Lebenswandels auch bei einem Heranwachsenden, bei dem Jugendstrafe angewendet werden kann, eine solche Verurteilung.
 

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