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Presseforum
Pressemitteilung vom 15.03.2008:

Wanderarbeiter aus Litauen

Gericht
Landgericht Memmingen
Termin
08.04.2008, 08:30 Uhr
Vorwurf
Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Die Staatsanwaltschaft Memmingen geht davon aus, dass es sich bei dem 36 Jährigen litauischen Angeklagten um ein für die Einfuhr und den gewinnbringenden Verkauf von Betäubungsmitteln in Deutschland verantwortliches Mitglied der Führungsebene einer bandenmäßig organisierten litauischen Organisation handelt.
In dieser Eigenschaft wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel (hier Kokain und Heroin) in Tatmehrheit mit vier selbständigen Fällen des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Nachdem das LG Memmingen bereits in den Jahren 2004 und 2005 angebliche Mitglieder dieser litauischen Organisation zu Freiheitsstrafen zwischen 4 ½ und 6 ½ Jahren verurteilt hat, hat nunmehr die litauische Regierung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls vom 14.5.2007 die Auslieferung des Angeklagten nach Deutschland bewilligt.

Die Vorwürfe gegen den Angeschuldigten stützten sich maßgeblich auf Aussagen der bereits abgeurteilten Mitglieder der litauischen Organisation, die ihrerseits, die ihnen gemachten Vorwürfen eingeräumt haben.
 

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