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Pressemitteilung vom 14.09.2009:

Förderung der Atomwaffenentwicklung im Iran

Gericht
Landgericht Frankfurt am Main
Termin
11.09.2009, 09:00 Uhr
Vorwurf
Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz u.a.
Vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main wird der Fall eines Deutsch-Iraners verhandelt.
Ihm wird vorgeworfen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Außenwirtschaftsgesetz sowie die Verordnung zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes verstoßen zu haben, weil er Geschäfte in den Iran vermittelt haben soll. Der Angeklagte, ein Unternehmer aus Frankfurt am Main, soll nach dem Anklagevorwurf im Jahr 2007 gewerbsmäßig mit Gegenständen gehandelt haben, die sowohl einem zivilen aber auch militärischen Gebrauch dienen können. Solche Objekte mit Doppelbestimmung (daul-use) unterliegen mittlerweile der Verordnung (EG) Nr. 423/2007, dem Iran-Embargo. Der gewerbsmäßige Handel mit solchen Gegenständen und ihre Ausfuhr sind danach strafbar, wenn dies der Förderung von Atomwaffenentwicklungsprogrammen im Empfängerland Iran dient.
Der Generalbundesanwalt erhob beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main Anklage. Das angerufene Gericht lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens in seinem Beschluss vom 06. August 2007 ab und begründete seine Entscheidung damit, dass eine Verurteilung des Angeklagten nach Beurteilung des Ermittlungsergebnisses und der momentanen Rechtslage unwahrscheinlich ist.
Daraufhin legte der Generalbundesanwalt Beschwerde ein.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entsprach der Beschwerde weitestgehend, hob den Ablehnungsbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf, erklärte das Oberlandesgericht als unzuständiges Gericht und ließ das Verfahren bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main zu.
 

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