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Pressemitteilung vom 07.01.2010:

Überfall in Malsch

Gericht
Amtsgericht Karlsruhe
Termin
14.10.2010, 09:00 Uhr
Vorwurf
Schwerer Raub u.a.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft drei Heranwachsenden vor, sie hätten in der Nacht vom 26. auf den 27.06.2009 in Malsch einen Bekannten überfallen. Dieser will sie trotz teilweise Maskierung erkannt haben. Die Beschuldigten schweigen bisher zu dem Vorfall, bei dem auch drei Mobiltelefone des Geschädigten abhanden kamen, die später von den Beschuldigten an Dritte weiter verkauft worden waren und dort sichergestellt werden konnten.
Daneben stehen auch zwei weitere Körperverletzungsvorwürfe und ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Verhandlung an. Der Schwerpunkt liegt jedoch klar bei dem als schweren Raub angeklagten Vorfall. Ein schwerer Raub wäre für einen Erwachsenen mit einer Mindeststrafe von 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Im Jugendstrafrecht, dessen Anwendung hier in Betracht kommt, bemisst sich die Strafe jedoch in erster Linie nach den Erziehungsnotwendigkeiten eines abzuurteilenden Jugendlichen oder Heranwachsenden. Erst in zweiter Linie kommt der Schwere der festgestellten Tat eine entscheidende Bedeutung für die Höhe der Strafe zu. Dabei hat sich eine eventuelle Jugendstrafe grundsätzlich nicht an den Strafdrohungen für Erwachsene zu orientieren.
 

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