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Presseforum
Pressemitteilung vom 07.03.2010:

Welcen Wert hat eine einzie belastende Aussage

Gericht
Amtsgericht Heidelberg
Termin
18.03.2010, 14:00 Uhr
Vorwurf
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Unserem Mandanten wird von der Staatsanwaltschaft Heidelberg Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Ausgangspunkt des Verfahrens war die Aussage eines anderen Beschuldigten in einem Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, in dem dieser umfangreiche Angaben über mutmaßliche andere Dealer machte und dafür in den Genuss einer niedrigeren Bestrafung kam (§ 31 BtmG). Die daraufhin durchgeführte Durchsuchung der Wohnung unseres Mandanten erbrachte keinerlei Hinweise auf Kontakte zu Drogen, ebenso fehlen sonstige objektive Hinweise darauf, dass die Vorwürfe zutreffen. Es wird also letztlich auf die eine Aussage des Belastungszeugen ankommen, der selbst ein nicht unerhebliches Interesse daran hatte, möglichst viele andere zu belasten, bedeutete diese „Ermittlungshilfe“ doch für ihn eine niedrigere Bestrafung. Welchen Wert diese Aussage hat, muss die Hauptverhandlung zeigen.
 

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